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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege und damit zusammenhängende Leistungen zwischen:

AJS Fahrzeug Reinigung, Inhaber Andre J. Schäffner
Am Unteren Tor 6, 78567 Fridingen an der Donau
Telefon: 01520 2911251
E-Mail: ajs.fahrzeug.reinigung@gmail.com

Entgegenstehende Bedingungen eines Kunden gelten nur, wenn AJS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote, Termine und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist eine unverbindliche Leistungsübersicht und noch kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage per Telefon, E-Mail oder WhatsApp begründet allein noch keinen Vertrag.

Der Vertrag kommt zustande, wenn AJS den Auftrag oder Termin bestätigt oder das Fahrzeug zur vereinbarten Bearbeitung annimmt. Maßgeblich sind die bestätigte Leistung, der vereinbarte Preis und erkennbare Besonderheiten des Fahrzeugs. Änderungen oder Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Arbeiten am übergebenen Fahrzeug berechtigt zu sein.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. AJS führt die Arbeiten fachgerecht mit für den jeweiligen Fahrzeugzustand geeigneten Reinigungs- und Pflegemethoden aus.

Zeitangaben sind Schätzwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Erhebliche, bei der Terminvereinbarung nicht erkennbare Verschmutzungen oder Besonderheiten können den Aufwand und die Bearbeitungszeit erhöhen. AJS informiert den Kunden vor kostenpflichtigen Zusatzarbeiten und holt dessen Zustimmung ein.

4. Preise und Zahlung

Gegenüber Verbrauchern sind die vereinbarten Preise Endpreise. Die konkrete steuerliche Behandlung ergibt sich aus der Rechnung. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss bestätigte Preis.

Ein Sonderzuschlag oder eine andere Preiserhöhung wird nur berechnet, wenn der zusätzliche Aufwand vorab mit dem Kunden abgestimmt wurde oder der Kunde die Zusatzleistung nachträglich beauftragt.

Die Vergütung ist nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.

5. Pflichten des Kunden und Fahrzeugübergabe

Der Kunde informiert AJS vor Arbeitsbeginn über Umstände, die für eine schonende Bearbeitung wichtig sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Vorschäden, lose oder beschädigte Bauteile und Undichtigkeiten,
  • Nachlackierungen, Folierungen, Beschichtungen oder empfindliche Sondermaterialien,
  • Störungen an Elektrik, Verriegelung, Verdeck, Fenstern oder Sitzverstellungen,
  • gesundheitsgefährdende Stoffe, Schimmel, Schädlingsbefall, Spritzen, Chemikalien oder andere Risiken.

Das Fahrzeug ist zugänglich zu übergeben. Erforderliche Schlüssel, Freigaben und Bedienhinweise sind bereitzustellen. Wertgegenstände, Bargeld, Datenträger und empfindliche persönliche Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt AJS keine Verwahrung solcher Gegenstände.

AJS darf den Zustand des Fahrzeugs vor und nach der Bearbeitung fotografisch dokumentieren. Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

6. Grenzen des Reinigungsergebnisses

AJS schuldet die vereinbarte fachgerechte Bearbeitung, jedoch keinen technisch oder materialbedingt unmöglichen Erfolg. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass alte oder tief eingezogene Flecken, Gerüche, Tierhaare, Verfärbungen, eingebrannter Bremsstaub, Teer, Flugrost, Ätzungen, Kratzer, Hologramme, Lackschäden oder altersbedingte Veränderungen vollständig entfernt werden.

Polier- und Pflegearbeiten ersetzen keine Lackierung, Reparatur oder Instandsetzung. Eine Garantie für ein bestimmtes optisches Ergebnis besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7. Ablehnung oder Unterbrechung der Arbeiten

AJS kann Arbeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht möglich ist, eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht oder der tatsächliche Zustand wesentlich von den Angaben bei der Terminvereinbarung abweicht. AJS informiert den Kunden unverzüglich. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und erforderliche Auslagen werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

8. Terminabsage, Verspätung und Nichterscheinen

Terminabsagen oder Terminänderungen sollen möglichst frühzeitig telefonisch oder in Textform mitgeteilt werden. Bei einer Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechnet AJS grundsätzlich keine Ausfallkosten.

Bei einer späteren Absage oder wenn der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin bereitstellt, bleiben gesetzliche Ansprüche von AJS vorbehalten. Dabei werden ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung des Termins angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist. Eine automatische pauschale Ausfallgebühr wird nicht erhoben.

Bei erheblicher Verspätung kann sich der Leistungsumfang verkürzen oder ein neuer Termin erforderlich werden. Dies wird mit dem Kunden abgestimmt. Muss AJS einen Termin aus wichtigem Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 11.

9. Abnahme und Mängel

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Rückgabe gemeinsam mit AJS prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst sofort mitteilen, damit eine schnelle Nachbesserung möglich ist. Eine unterlassene sofortige Mitteilung lässt die gesetzlichen Mängelrechte eines Verbrauchers unberührt.

Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Mängelrechte. AJS ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Gesetzliche Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.

10. Persönliche Gegenstände

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden, soweit sie bei der Reinigung auffallen, nach Möglichkeit im Fahrzeug gesammelt. Eine Inventarisierung oder gesonderte Verwahrung ist nicht geschuldet. Für Schäden oder Verluste haftet AJS ausschließlich nach Ziffer 11.

11. Haftung

AJS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AJS. Zwingende Mängelrechte und Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass AJS vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Fall eines Widerrufs Wertersatz für den bis dahin erbrachten Teil anfallen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

14. Verbraucherstreitbeilegung

AJS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von AJS Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

AJS Fahrzeugreinigung

Professionelle Fahrzeugpflege in Fridingen an der Donau.

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