Wann der Zuschlag gilt
- Starke Verschmutzungen wie Sand, Schlamm oder Essensreste
- Tierhaare auf Sitzen, Teppichen oder im Kofferraum
- Hartnäckige Flecken, Gerüche oder andere Verunreinigungen
- Starke Verschmutzungen an Karosserie, Felgen oder Einstiegsbereichen
- Busse, Kleinbusse, Transporter und andere größere Nutzfahrzeuge
- Land-, Bau- und Sonderfahrzeuge mit erhöhtem Reinigungsaufwand
Transparente Abstimmung: Ob der Zuschlag notwendig ist, wird anhand des tatsächlichen Fahrzeugzustands und des zu erwartenden Mehraufwands persönlich geklärt.

